Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines / Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Leistungen und Lieferungen, die unser Unternehmen, die

Happy Flowers OG, FN 602345b (“Happy Flowers OG”)

Tiroler Straße 23

9800 Spittal an der Drau

office@happyflowers-deko.at

im Rahmen seines geschäftlichen Betriebes erbringt. Diese AGB gelten gegenüber Privatpersonen und Unternehmern (in der Folge „Kunde“) gleichermaßen und ausschließlich. Für Privatpersonen, dh Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gelten die Bestimmungen insoweit, als im Konsumentenschutzgesetz und im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz nicht zwingend andere Regelungen vorgesehen sind. Abweichende Bedingungen eines Kunden erkennen wir nicht an und diese werden auch nicht Vertragsinhalt, es sei denn diesen abweichenden Bedingungen haben wir ausdrücklich durch schriftliche Bestätigung zugestimmt.

  1. Vertragsabschluss

Schriftliche Angebote der Happy Flowers OG können, unabhängig von der Art und Stelle ihrer Inserierung oder Legung, nur unverzüglich angenommen werden, es sei denn, dass eine längere Bindung ausdrücklich vereinbart wird.

  1. Preise und Zahlung
  • Preise verstehen sich einschließlich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Der Kaufpreis für Waren und Leistungen der Happy Flowers OG ist sofort bei Lieferung bzw nach Erbringung fällig und in bar zu entrichten, sofern nicht ausdrücklich und in schriftlicher Form ein Zahlungsziel vereinbart wird.
  1. Gewährleistung / Haftung
  • Die Gewährleistung wird ausgeschlossen. Für Kunden, bei welchen es sich um Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetz handelt, gelten die Bestimmungen zur Gewährleistung im gesetzlichen Ausmaß.
  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei vielen der von uns angebotenen Waren um lebendige und verderbliche Sachen (Blumen und Pflanzen) handelt. Kommt der Kunde nach der Lieferung solcher Waren Pflegehinweisen nicht nach, so nimmt dieser zu Kenntnis, dass dies zur Erwirkung von allfälligen dem Kunden im Rahmen der Gewährleistung zustehenden Rechte führen kann.
  • Werden Waren vorausbestellt, so können die gelieferten Waren – wenn diese nicht unverzüglich abgeholt oder auf Wunsch des Kunden erst zu einem mindestens drei Tagen späteren Zeitpunkt geliefert werden – ebenfalls aus den obengenannten Gründen in Farbe und Struktur von allfälligen Symbolbildern und auch getroffenen Vereinbarungen abweichen.
  • Eine Haftung der Happy Flowers OG für erlittene Schäden aller Art wird – sofern gesetzlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere wird die Haftung für Vermögensschäden und/oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Sollten Happy Flowers OG aus welchem Grund auch immer zum Schadenersatz gegenüber dem Kunden verpflichtet sein, so ist die Haftung der Höhe nach mit dem jeweiligen Auftragswert begrenzt. Nicht ausgeschlossen wird die Haftung für Personenschaden.
  1. Urheberrecht

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Waren der Happy Flowers OG aufgrund ihrer Gestaltung als eigentümliche geistige Schöpfung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes urheberrechtlich geschützt sein können. Die Vervielfältigung bzw das Kopieren solcher Waren bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Schöpfers.

  1. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Waren verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum.

  1. Sonstiges
  • Vertragsverhältnisse, die unter Anwendung dieser AGB abgeschlossen werden, unterliegen ausschließlich österreichischem Recht, dies unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Für alle sich aus einem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für Spittal an der Drau vereinbart. Erfüllungsort ist Spittal an der Drau.
  • Änderungen und Ergänzungen an Vereinbarungen sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Auch eine nachträgliche Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ihrerseits der Schriftform.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zu Ausfüllung der Lücke soll die gesetzliche Regelung treten.